MBA bald kostenfrei in Deutschland?
21.01.2011. Das Studienangebot der Hochschulen trägt nach den offiziellen Daten der Lebenswirklichkeit der Studierenden kaum Rechnung. So liegt die Zahl der Teilzeitstudiengänge bei unter fünf Prozent. Nur 355 der insgesamt 8.517 grundständigen Studiengänge sind laut HRK-Hochschulkompass für ein Teilzeitstudium geeignet. Bei den weiterführenden Studiengängen, die in der Regel für Berufstätige angeboten werden, liegt die Anzahl mit knapp sieben Prozent laut HRK nur unwesentlich höher (398 von insgesamt 6019 Studiengängen). „Dass die Daten des Hochschulkompass leider nicht die Wirklichkeit wiedergeben, liegt an der mangelnden Datenpflege durch die Hochschulen“ kritisiert Detlev Kran von Educationconsult. „In Realität sind derzeit schätzungsweise rund 800 Studiengänge echte Teilzeitangebote, das sind viel zu wenig und viele Studierende müssen mit rund 10.000 bis 50.000 Euro ihr Studium aus der eigenen Tasche bezahlen“.
Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft fordert deshalb nun Politik und Hochschulen auf, die "heterogene Lebenswirklichkeit der Studierenden ernst zu nehmen und endlich entsprechende Angebote zu formulieren", so Volker Meyer-Guckel, Mitglied der Geschäftsleitung im Stifterverband. Kran weiter: „Positiv wäre, wenn Studienmodule in Zukunft einzeln buchbar und die dort erworbenen ECTS-Punkte flexibel akkumuliert werden können. Kompetenzen und Qualifikationen müssen anrechenbar sein“.
Hintergrund ist die unsinnige Reglung der KMK, dass alle Master-Studiengänge mit 300 ECTS abschließen müssen. ECTS-Punkte sind ein Maß für den in einem Studienmodul, zum Beispiel einer Vorlesung oder einem Seminar, von den Studierenden zu leistenden Arbeitsaufwand. Ein Leistungspunkt entspricht 25 bis 30 Arbeitsstunden. Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) macht Leistungen von Studierenden bei einem Hochschulwechsel anrechenbar und wurde mit der europaweiten Umstellung der Abschlüsse auf Bachelor und Master eingeführt. Für ein Vollstudium bis zum Masterabschluss werden nur in Deutschland zwingend 300 Leistungspunkte veranschlagt.
Der Stifterverband schlägt deshalb vor, Studiengebühren künftig nach den tatsächlich in Anspruch genommenen Studienleistungen zu berechnen. Auch die Politik müsse umdenken, so Meyer-Guckel. "Das BAföG ist mit seiner Ausrichtung auf Vollzeitstudien viel zu unflexibel. Stattdessen sollte jeder BAföG-berechtigte Studierende generell Anspruch auf die Unterstützung beim Erwerb von 300 ECTS-Punkten haben, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs", fordert deshalb Meyer-Guckel weiter.
Weitere Informationen unter: http://www.stifterverband.info