Titelführung ausländischer Hochschulen
Als Titelmühlen (engl. „diploma mill“) gelten Universitäten, die gegen Studiengebühren Diplome und akademische Grade vergeben, ohne dass die erbrachten Leistungen des „Studenten“ wissenschaftlichen Anforderungen genügen. Gegen Bares bieten professionell operierende Titelhändler, Universitäten und Ghostwriter den schnellen Weg zum akademischen Abschluss. Als Ziel wird genannt, dass der „Absolvent“ seine soziale Anerkennung verbessert und seinen beruflichen und insbesondere finanziellen Status verbessert. Leider vermitteln solche schwarzen Schafe einen auf den ersten Blick seriösen Eindruck, den sie durch Versprechen verstärken, die verliehenen oder vermittelten Titel seien ohne Wenn und Aber in Deutschland, Österreich oder der Schweiz anerkannt. Dies ist jedoch häufig schlichtweg gelogen. Ohne ausreichende Kenntnis sind der Ärger mit Behörden und die Blamage im privaten und persönlichen Umfeld vorprogrammiert.
Weltweit lassen sich via Internet in Lebensläufen von Künstlern, Politikern, Hochschulprofessoren, Medizinern, Geschäftsführern immer wieder Hinweise finden, dass sie ihre Diplome bei einer Hochschule erworben haben, deren Titel zumindest in Deutschland nicht geführt werden darf.
In Deutschland ist die zuständige Stelle für Angelegenheiten der Bewertung und Einstufung ausländischer Bildungsnachweise die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Die Zentralstelle erbringt beratende und informatorische Dienstleistungen für die mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise befassten Stellen in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Ministerien, Behörden, Hochschulen, Gerichte); sie hat selbst aber keine Entscheidungsbefugnisse. Auf der Informationswebsite der Zentralstelle kann man nachlesen, welchen Status eine nationale oder internationale Bildungseinrichtung hat:
- Status „H+“ haben staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen, das heißt, man kann den Titel führen.
- Status „H–“ haben Bildungseinrichtungen, die in ihrem Herkunftsland nicht staatlich anerkannt sind, das heißt, man darf den Titel in Deutschland nicht führen.
- Status „H+/–“ kennzeichnet Bildungseinrichtungen, die noch nicht klar zugeordnet sind. Auf Antrag kann ein Gutachten erstellt werden, das etwa zwölf Monate dauert und an dessen Ende die jeweilige Institution bei H+ oder H– eingeteilt wird.
Die Kultus- bzw. Wissenschaftsministerien der Länder richten sich nach dieser Einschätzung der KMK und erkennen demnach nur Titel von Bildungseinrichtungen mit Status „H+“ an. Bei der Bewertung ausländischer Bildungsnachweise aus Staaten mit ausgebautem Akkreditierungssystem wird in der Regel die Akkreditierung mit zugrunde gelegt.
Vertiefende Inhalte in der Buchausgabe
- Was in Österreich zu beachten ist
- Was in der Schweiz zu beachten ist

