Akkreditierungsverfahren in Österreich zum Teil verfassungswidrig
06.04.2018. Im Herbst 2017 hat nach Beschwerden verschiedener Anbieter von Hochschulprogrammen der österreichische Verwaltungsgerichtshof den Verfassungsgerichtshof aufgefordert zu prüfen, ob das jetzige Akkreditierungssystem und die gesetzlichen Grundlagen dazu in Österreich überhaupt Verfassungskonform sind.
Der Verfassungsgerichtshof ist nun zum Schluss gekommen: „ § 27 des Bundesgesetzes über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG), BGBl. I Nr. 74/2011 idF BGBl. I Nr. 45/2014, wird als verfassungswidrig aufgehoben.“ Besonders wird vom Verfassungsgerichtshof ein Verstoß gegen das Determinierungsgebot gesehen. Weiterhin wurden EU-rechtliche Probleme gesehen.
Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) wurde 2012 auf Basis des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) als Qualitätssicherungsagentur für die österreichischen Hochschulen gegründet. In Österreich ist eine Akkreditierung für Studiengänge an Privatuniversitäten und Fachhochschulen erforderlich. Staatliche Universitäten unterliegen keinem Akkreditierungsverfahren. Ausländische Hochschulen mussten bisher ihre Studiengänge bei AQ Austria melden und gegebenenfalls akkreditieren lassen.
Weitere Infos: https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH_Entscheidung_G_268-272-2017_Hochschul-Qualitaetssicheru.pdf