Hochschul-Qualitätssicherungsgesetze Österreich zum Teil verfassungswidrig
17.05.2018. Ausländische Hochschulen dürfen in Österreich auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG § 27) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- beziehungsweise Sitzstaat anerkannte Ausbildungen im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG sind. Voraussetzung für die Durchführung ist die Meldung der Studien und deren Aufnahme in ein Verzeichnis der AQ Austria.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am 1. März 2018, G 268-272/2017-9, entschieden, § 27 HS-QSG wegen Verfassungswidrigkeit (Verstoß gegen das aus Art. 18 Abs. 1 B-VG abzuleitende Determinierungsgebot) aufzuheben. In der Folge hat der Verfassungsgerichtshof am 6. März 2018, V 9-12/2017-20, V 16/2017-20, entschieden, die als Verordnung der AQ-Austria qualifizierte „Richtlinie für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien gemäß § 27 HS-QSG“ als gesetzwidrig (mangels gesetzlicher Grundlage) aufzuheben ist. Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
Infos: https://www.aq.ac.at/de/meldung-grenzueberschreitender-studien/meldung-grenzueberschreitender-studien.php