Master ohne ersten Hochschulabschluss
26.10.2012. In Deutschland wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert, ob auch Weiterbildungsinteressierte ohne ersten akademischen Abschluss zum Master-Studium zugelassen werden sollen. Skeptiker zweifeln, ob die Kompetenzen von Studierenden ohne ersten Hochschulabschluss ausreichen, ein Studium zu absolvieren und warnen vor einer Entwertung des Master-Studiums.
In Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Hamburg und Hessen ist der Quereinstieg zum Masterstudium bereits möglich.
Seit Juni 2011 sieht auch das Berliner Hochschulgesetz die Möglichkeit vor, Studieninteressierte mit langjähriger Berufserfahrung, aber ohne ersten Hochschulabschluss, an Hochschulen zuzulassen.
Dass Studienanwärter ohne ersten Hochschulabschluss für ein berufsbegleitendes Studium alle notwendigen Voraussetzungen mitbringen und das Studium erfolgreich abschließen können, zeigt das Forschungsprojekt „MBAplus – Studieren ohne ersten Hochschulabschluss“ der Forschungsstelle Weiterbildungsforschung und Bildungsmanagement (FWB) an der Deutschen Universität für Weiterbildung (DUW).
Die Forschergruppe hatte in einem Pilotprojekt untersucht, welche Kompetenzen Bewerberinnen und Bewerber mit und ohne ersten Hochschulabschluss für das Studium mitbringen und welchen Erfolg sie nach dem ersten abgeschlossenen Modul erzielen.
Zwischen den Studierenden mit und ohne ersten Hochschulabschluss gab es keine relevanten Unterschiede. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die statt eines Erststudiums einen Abschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) vorweisen konnten, lagen mit ihren Ergebnissen im Durchschnitt.
Beratung und Informationen zu Studienanbietern die Studierende ohne ersten Hochschulabschluss akzeptieren, stellt die Beratungsagentur Educationconsult www.educationconsult.de zur Verfügung.