MBA ohne ersten Hochschulabschluss
26.06.2009. Unter bestimmten Voraussetzungen können Interessenten, die über keinen ersten Hochschulabschluss verfügen, in Rheinland Pfalz zukünftig zu weiterbildenden Studiengängen, die mit einem Hochschulabschluss abschließen, zugelassen werden. Die Voraussetzungen sind den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge zu entnehmen.
In der Regel vorgesehen sind folgende Zugangsvoraussetzungen vorgesehen:
• Sie müssen über die Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
• Sie müssen eine berufliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang aufweist, und die insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt hat, die für den Studiengang förderlich sind.
• Sie sollten diese berufliche Tätigkeit mindestens fünf Jahre ausgeübt haben. (Mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten des neuen rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes in 2009 soll eine Änderung auf drei Jahre erfolgen.)
• Sie müssen eine Eignungsprüfung, die von Seiten der Hochschule vorzunehmen ist, erfolgreich bestanden haben. Durch die Eignungsprüfung soll die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums festgestellt werden.
„Dass zukünftig drei Jahre Berufspraxis ein drei- bzw. dreieinhalbjähriges Bachelorstudium ersetzt, ist für die Qualität der Hochschulausbildung in Rheinland Pfalz kein gutes Zeichen“, so Detlev Kran von Educationconsult. Rheinland Pfalz hat damit als erstes Bundesland den Beschluss der KMK vom 17.10.2008 umgesetzt. Dieser besagt, dass abweichend von den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben einzelne Bundesländer den Zugang zu weiterbildenden Masterstudiengängen auch ohne ersten Hochschulabschluss ermöglichen können. Die Hochschulen müssen in einem Eignungsfeststellungsverfahren eine entsprechende Qualifikation bestätigen, die in der Akkreditierung zu beachten sind. Gemäß Strukturvorgabe ermöglicht der Master, der mit 300 ECTS abgeschlossen wird die Möglichkeit der Promotion.