Studierbarkeit des Studiums muss geprüft werden
26.10.2009. „Die Länder erwarten vom Akkreditierungsrat und den Akkreditierungsagenturen, dass sie bei der (Re-)Akkreditierung von Studiengängen der Studierbarkeit des Studiums Geltung verschaffen, und zwar im Hinblick auf die Studieninhalte, die Studiendauer und das Verhältnis von Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen“, so die KMK nach ihrer Herbsttagung. Auch die Modulgestaltung und Kompetenzorientierung sowie die „Employability“ sind im Zuge anstehender (Re-)Akkreditierungen verstärkt einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Jedes Studienprogramm muss auch daraufhin geprüft werden, ob die den Studierenden zu vermittelnden Kompetenzen sinnvoll definiert sind, der Studiengang für die Studierenden in zeitlicher Hinsicht studierbar ist, der Prüfungsumfang angemessen ist und die Ziele des Studiengangs tatsächlich erreicht werden. Die KMK befürwortet die aktive Einbeziehung der Studierenden in diesen qualitätsorientierten Weiterentwicklungsprozess. Bei der Systemakkreditierung hat die Hochschule nachzuweisen, dass ihre internen Qualitätssicherungsmechanismen geeignet sind, die Studierbarkeit des Studiums zu gewährleisten.
Die Grundsätze Vermittlung von Grundlagenwissen und Methodenkompetenz sowie exemplarische Themen- bzw. Inhaltswahl im Studium müssen auch Maßstab für die gegenseitige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in und zwischen den Hochschulen sein. Bei der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die sich auf diese Ansprüche gründen, kann es nicht um gleichartige, sondern muss es um gleichwertige Studienergebnisse gehen. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung für die Verbesserung der Mobilität der Studierenden zwischen den Hochschulen entsprechend den Regelungen der Lissabon-Konvention.