Titelführung ausländischer Hochschulen
Grundvoraussetzung für die Anerkennung Ihres Studienabschlusses ist, dass die Institution, die Ihnen das Diplom verliehen hat, in ihrem Sitzstaat als postsekundäre Bildungseinrichtung (Universität, Hochschule oder andere gleichrangige Einrichtung) anerkannt ist. Jeder Staat besitzt Rechtsvorschriften, Register oder sonstige offizielle Informationsquellen, denen der Status einer bestimmten Institution hervorgeht.
Mittlerweile ist das Thema Titelführung durch EU-Recht stark vereinfacht. Ein Akademischer Grad von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule der Europäischen Union kann in der verliehenen Form geführt werden. Details der Führung von Hochschulgraden regeln die jeweiligen Hochschulgesetze, die bisweilen voneinander abweichen.
Achtung: Es gibt in der EU auch Bildungsinstitutionen die keine staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule sind, aber höchste Reputation besitzen. Dennoch dürfen auch deren Titel in Deutschland nicht geführt werden.
Detlev Kran, Autor des MBA- und Master-Guides, empfiehlt den deutschen MBA-Studierenden, in dem Bundesland, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben, das Landeshochschulgesetz bezüglich „Verleihung und Führung von Graden“ zu prüfen. In Berlin, Bayern zum Beispiel ist es - anders als beispielsweise in NRW – vorgesehen, dass der ausländische Titel mit Nennung der verleihenden Stelle geführt wird. Bremen regelt dies unterschiedlich zwischen Hochschulen aus der EU und Hochschulen, die nicht aus der EU kommen.
In Deutschland ist die zuständige Stelle für Angelegenheiten der Bewertung und Einstufung ausländischer Bildungsnachweise die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Die Zentralstelle erbringt beratende und informatorische Dienstleistungen für die mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise befassten Stellen in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Ministerien, Behörden, Hochschulen, Gerichte); sie hat selbst aber keine Entscheidungsbefugnisse. Auf der Informationswebsite der Zentralstelle kann man nachlesen, welchen Status eine nationale oder internationale Bildungseinrichtung hat:
- Status „H+“ haben staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen, das heißt, man kann den Titel führen.
- Status „H–“ haben Bildungseinrichtungen, die in ihrem Herkunftsland nicht staatlich anerkannt sind, das heißt, man darf den Titel in Deutschland nicht führen.
- Status „H+/–“ kennzeichnet Bildungseinrichtungen, die noch nicht klar zugeordnet sind. Auf Antrag kann ein Gutachten erstellt werden, das etwa zwölf Monate dauert und an dessen Ende die jeweilige Institution bei H+ oder H– eingeteilt wird.
Die Kultus- bzw. Wissenschaftsministerien der Länder richten sich nach dieser Einschätzung der KMK und erkennen demnach nur Titel von Bildungseinrichtungen mit Status „H+“ an. Bei der Bewertung ausländischer Bildungsnachweise aus Staaten mit ausgebautem Akkreditierungssystem wird in der Regel die Akkreditierung mit zugrunde gelegt.
Titelhandel
Dass sich das Thema mit der Eitelkeit lohnt, zeigt das Konsortium „University Degree Program (UDP)“. Nach Schätzungen des „Chronicle of Higher Education“ wurde hier in den letzten Jahrzehnten rund 30.000 Diplome von fast 30 verschiedenen Titelmühlen verkauft. Der Umsatz beläuft sich auf circa 50 bis 100 Millionen Dollar. Die Konkurrenten von „University Consulting Inc. (UCI)“ sind ähnlich erfolgreich mit ihren 15 Titelmühlen. Die Themen sind geschickt gewählt und lassen sich mit Papier, Bleistift, paar Büchern und etwas Phantasie gut bearbeiten. Sie zielen ab auf eine reichere Klientel aus USA, Asien, Afrika und Europa. Auf Leute, welche auf schnelle und einfache Art zu einem BA, MA, BS, MS, MBA oder Dr. kommen und die auf der Leiter des Erfolgs nach oben wollen. Sie riskieren dabei aber, sich lächerlich zu machen oder der Strafverfolgung ausgesetzt zu werden.
Was in Deutschland noch in den Kinderschuhen steckt, wird in den USA schon seit Jahren praktiziert: Sowohl von staatlicher Seite, als auch von einzelnen Universitäten wird vor Titelmühlen (Diploma Mills oder Degree Mills) gewarnt und es werden Anleitungen zum Erkennen von Degree Mills geboten. Ein schnelles Mittel ist z.B. auch Google Maps und Street View. Es ist schon interessant wenn an der „hoch renommierten Hochschuladresse“ ein britisches Reihenhaus aus den 20er Jahren erscheint und die zweite Hochschuladresse sich als Gewerbehof herausstellt.
In den USA gehen einzelne Autoren von bis zu 300 „Hochschulen“ aus, die gefälschte MBA-Diplome anbieten. Zu noch erschreckenderen Ergebnissen kommt die Studie „ Diploma and Accreditation Mills: New Trends in Credential Abuse“ . Hier geht man davon aus das mittlerweile (Stand 2011) 1.008 Titelmühlen in den USA ihre Dienste anbieten. Rund 40 Prozent der Titelmühlen haben ihre Niederlassungen in Kalifornien, Hawaii, Washington und Florida. Den Angaben zufolge ist zum Beispiel im District of Columbia in wenigen Jahren die Anzahl der Titelhändler von 19 auf 33 Institutionen gestiegen.
Weitere Informationen finden Sie im MBA- und Master-Guide oder unter:
Council for Higher Education Accreditation (http://www.chea.org/degreemills/)
U.S. Department of Education (http://www.ed.gov/students/prep/college/diplomamills/diploma-mills.html)
Die Mehrzahl der Titelmühlen in Europa findet sich mit rund 340 Anbietern in Großbritannien. Bei einigen Hochschulen sind die Internetseiten dermaßen gut gestaltet, dass auch Fachleute erst einmal sehr genau schauen müssen, bis sie die Seite entlarvt haben. So lassen oder ließen sich beispielsweise auf den Seiten der Hartley University, der Kingsfield University, der Parkwood University, der Westhampton University, der Ashford University, der Glencullen University, der Thornewood University und der University of Ravenhurst identische „President’s Messages“ und Bilder finden.
Weitere Schwerpunkte für Titelhandel seien die Niederlande und Belgien, berichtet die britische Akkreditierungsagentur QAA. In Deutschland und Österreich stagniert die Anzahl der Titelmühlen bei rund 10 bis 13 Angeboten, in der Schweiz werden rund 30 angenommen.
Strafgesetzbuch (StGB) § 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen:
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Auffallend ist, dass zunehmend auch Anbieter mit gefälschten oder erfundenen Akkreditierungen werben. Eine besondere Gruppe unter den „Qualitätssicherern“ von MBA-Programmen sind diejenigen, die von Titelmühlen selbst gegründet wurden. Ziel ist es, die eigene Einrichtung zu akkreditieren oder die Reputation der Einrichtung zu heben. Eine Liste der nicht anerkannten Akkreditierungseinrichtungen finden Sie hier.
Vertiefende Inhalte in der Buchausgabe
- Titelführung - Gesetzliche Regelungen
- Auswirkungen des Brexit
- Was ist in der Schweiz und in Österreich zu beachten?